Das Wichtigste in Kürze
- Erst Unfallstelle sichern, Daten austauschen, Fotos machen.
- Bei fremdem Verschulden zahlt die Haftpflicht des Unfallgegners.
- Bei eigenem Verschulden hilft nur die eigene Vollkasko, falls vorhanden.
- Ein Gutachten hält den Schaden fest, danach wird repariert und abgerechnet.
Inhalt (5 Abschnitte)
Direkt nach dem Unfall
Die ersten Minuten entscheiden darüber, wie einfach die Abwicklung später wird.
- Unfallstelle sichern, Warnblinker an, Warndreieck aufstellen.
- Bei Verletzten den Notruf wählen. Bei Unklarheiten zur Schuld die Polizei rufen.
- Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren.
- Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen und den Schäden machen.
- Zeugen notieren. Kein Schuldeingeständnis unterschreiben.
Haftpflicht oder Kasko: wer zahlt?
Unverschuldeter Unfall: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden an Ihrem Auto. Sie dürfen in der Regel selbst eine Werkstatt und einen unabhängigen Gutachter wählen.
Selbst verschuldeter Unfall: Die eigene Haftpflicht zahlt nur den Schaden des anderen. Den Schaden am eigenen Auto übernimmt nur eine Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung. Ob sich das lohnt, hängt auch von der Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt ab.
Teilkasko: Sie greift nicht bei Unfällen mit anderen Fahrzeugen, aber bei Glasbruch, Wildunfall, Sturm, Hagel und einigen anderen Ereignissen. Mehr zu Scheiben auf der Seite Autoglas.
Gutachten oder Kostenvoranschlag
Bei größeren Schäden wird ein Gutachten erstellt. Es hält fest, was beschädigt ist, was die Reparatur kostet und ob eine Wertminderung bleibt. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung auch den Gutachter. Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Wo die Grenze zwischen kleinem und großem Schaden liegt, ist nicht fest geregelt. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie einen Gutachter beauftragen.
Reparatur und Abrechnung
Nach dem Gutachten wird repariert. Wir setzen Unfallschäden nach Herstellervorgaben und mit Originalersatzteilen instand. Auf der Seite Unfallinstandsetzung beschreiben wir den Ablauf in unserer Halle.
Häufige Fragen
Darf ich die Werkstatt selbst wählen?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ja. Bei Kasko-Schäden kann der Vertrag eine Werkstattbindung vorsehen, das steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Muss ich das Auto reparieren lassen?
Bei einem Haftpflichtschaden können Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen. Dann gibt es den Betrag ohne Mehrwertsteuer. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Was ist eine Wertminderung?
Ein Unfallwagen ist beim Verkauf oft weniger wert als ein unfallfreier, auch nach fachgerechter Reparatur. Diese merkantile Wertminderung kann bei fremdem Verschulden Teil des Schadenersatzes sein.

Über den Autor
Inhaber, Colortronix Lackrettung Nürnberg · 30 Jahre Erfahrung
Tobias Schorer, Inhaber von Colortronix in Nürnberg, arbeitet seit 1996 mit Lack, Leder und Kunststoff und schreibt aus der Praxis.




